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FAQs

ALLGEMEINES

Seit dem 01.10.2018 gibt es für Mutter/Vater-Kind-Kurmaßnahme einheitliche Formulare.

Die Formulare 64 a und b für das Elternteil sowie Formular 65 für das Kind erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.

Die ausgefüllten Unterlagen reichen Sie bitte zur Prüfung der Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Nach erfolgreicher Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme durch Ihre Krankenkasse, nehmen wir schriftlich Kontakt mit Ihnen auf, um in einem persönlichen Telefongespräch, anhand Ihrer medizinischen Indikationen die bestmöglichste Klinik und einen geeigneten Kurtermin für Sie zu ermitteln.

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur können Sie bei vorliegender medizinischer Indikation alle vier Jahre durchführen. Vorzeitige Anträge werden entsprechend separat geprüft.

Die Kurdauer einer solchen Maßnahme ist auf drei Wochen ausgerichtet. Eine Verkürzung ist nicht möglich, da drei Wochen notwendig sind, um eine möglichst hohe Kurerfolgsquote zu erreichen.

Eine medizinisch notwendige Verlängerung wird durch die Klinikärzte bei Ihrer Krankenkasse beantragt und dort abschließend geprüft.

Die An- und Abreise müssen Sie in der Regel selber organisieren.

Die Fahrkarten können Sie im Anschluss an die Kurmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Von dort erhalten Sie die Erstattung nach Abzug des gesetzlichen Eigenanteils.

Sollte Ihre Krankenkasse die Fahrkartenbuchung für Sie übernehmen, informiert diese Sie gesondert hierüber.

Bitte beachten Sie, dass auch bei uns der Datenschutz großgeschrieben wird. Aus diesem Grund treffen wir alle Absprachen zur Terminierung und der Kurklinik ausschließlich mit der/dem entsprechenden Versicherten.

Zur Absprache mit einer anderen Person muss uns eine schriftliche Vollmacht vorliegen.

ARBEITGEBER

Sie gelten währen der Kurmaßnahme als krankgeschrieben und erhalten die für Sie geltende Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.

Sobald Klinik und Termin bekannt sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Eine separate Krankmeldung erhalten Sie nicht durch Ihren Hausarzt. Bitte wenden Sie sich zur Ausstellung einer möglichen Arbeitgeberbescheinigung an Ihre Krankenkasse.
Für eine Mutter/Vater-Kind-Kur steht berufstätigen Müttern/Vätern eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit zu, weshalb Sie keinen Urlaub nehmen müssen.

KOSTEN

Hier ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Volljährige Mütter/Väter haben eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag – 220 € für die gesamte Kurdauer – an die Klinik zu entrichten.

KINDER

Kleinkinder unter drei Jahren werden in der Regel ausschließlich während der Therapien der Eltern betreut. Ausnahmen sind jedoch möglich.
Schulpflichtige Kinder sind von der Schule freizustellen, da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt. Mütter/Väter mit schulpflichtigen Kindern werden – soweit wie möglich – in den Schulferien aufgenommen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so wird in den wichtigsten Kernfächern ein sogenannter Stützunterricht angeboten, damit der Anschluss an die Schule nicht verpasst wird.
Die Möglichkeit zur Mitaufnahme eines Kindes besteht in der Regel bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, in besonderen Fällen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

ORT und ZEIT

Eine Vorabreservierung eines Termins ist ausschließlich nach erfolgreicher Bewilligung möglich.
Nach erfolgreicher Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme durch Ihre Krankenkasse, nehmen wir schriftlich Kontakt mit Ihnen auf, um in einem persönlichen Telefongespräch, anhand Ihrer medizinischen Indikationen die bestmöglichste Klinik und einen geeigneten Kurtermin für Sie zu ermitteln.
Da es sich bei Mutter/Vater-Kind-Kuren um medizinische Maßnahmen handelt, sollten diese zum nächstmöglichen Zeitraum, in der Regel jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten, angetreten werden. Schulferientermine bleiben Müttern mit bereits schulpflichtigen Kindern vorbehalten.
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